Software
Supportvertrag

Herzlichen Glückwunsch, dass Sie sich für einen TROY Software-Wartungsvertrag entschieden haben. Um Ihren Kauf abzuschließen, müssen Sie die folgenden Informationen ausfüllen und den aufgeführten Bedingungen zustimmen:

TROY PRODUKT WARTUNG SERVICEVERTRAG

TROY GROUP INC, EIN UNTERNEHMEN AUS DELAWARE ("LIZENZGEBER"), IST BEREIT, IHNEN ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE SIE VERTRETEN (ZUSAMMEN MIT ALLEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN "LIZENZNEHMER"), DIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT) NUTZEN WERDEN, SOFTWAREWARTUNGSDIENSTE ZU ERBRINGEN, SOFERN DER LIZENZNEHMER ALLE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT. DIES IST EIN RECHTSVERBINDLICHER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND DEM LIZENZGEBER (DER "VERTRAG"). DER LIZENZNEHMER SOLLTE DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR ER ZUSTIMMT. INDEM DER LIZENZNEHMER AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU" ODER "JA" KLICKT ODER AUF ANDERE WEISE SEINE ZUSTIMMUNG ELEKTRONISCH ANZEIGT, ERKLÄRT ER SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN DER LIZENZNEHMER DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMT, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME NICHT ZU" ODER "NEIN".

ALLE ANGEBOTE ZUM VERKAUF VON DIENSTLEISTUNGEN UNTERLIEGEN DIESEN BEDINGUNGEN, UND ALLE VOM LIZENZNEHMER VORGESCHLAGENEN ERGÄNZUNGEN ODER ÄNDERUNGEN WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. WENN DER LIZENZNEHMER DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIERT, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DIE VOLLE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON MIT DIESEN BEDINGUNGEN ZU VERPFLICHTEN.

Als Gegenleistung für die gute und wertvolle Gegenleistung, deren Angemessenheit hiermit anerkannt wird, stimmen der Lizenznehmer und der Lizenzgeber den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen zu:

1. Vereinbarung:

Während der Laufzeit dieses Vertrages wird der Lizenzgeber Wartungsleistungen für die Software erbringen oder erbringen lassen, und der Lizenznehmer wird diese Leistungen gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen akzeptieren und bezahlen. Im Sinne dieses Vertrages bezeichnet der Begriff "Software" die Software, wie sie im separat abgeschlossenen Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer definiert ist, und zwar in der Form, in der diese Software später durch Verbesserungen, Erweiterungen und Änderungen, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, aktualisiert wird.

2. Pflichten des Lizenzgebers:

Während der Laufzeit dieses Vertrages erbringt der Lizenzgeber für den Lizenznehmer die folgenden Leistungen:

(a) Der Lizenzgeber unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um Programmierfehler in der Software in der vom Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Form zu beheben, die dem Lizenzgeber zuzuschreiben sind und die die Leistung der Software erheblich beeinträchtigen ("Fehler"). Eine solche Behebung kann aus korrigierten Teilen der Software, Patches, der Übermittlung einer Umgehungslösung, die dem Lizenznehmer die Möglichkeit gibt, im Wesentlichen die gleiche Funktionalität zu erreichen, die er ohne die Fehler erhalten würde, oder dem Austausch der Software bestehen.

(b) Der Lizenzgeber leistet angemessenen Telefon- und E-Mail-Support für Probleme, Unstimmigkeiten oder Fehler, die nach seinem Ermessen am effektivsten durch einen solchen Support gelöst werden können, und zwar während der in der beigefügten Anlage A festgelegten Zeiten, die vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit geändert werden können; der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, für die Beantwortung von Supportanfragen, für die im Besitz des Lizenznehmers ausreichende Materialien zu den allgemeinen und spezifischen Bereichen und Themen, zu denen solche Anfragen gestellt werden, vorhanden sind, seinen Standard-Stundensatz in Rechnung zu stellen, wie in der Leistungsbeschreibung definiert.

(c) Der Lizenzgeber lizenziert dem Lizenznehmer zu den im Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen Updates, Verbesserungen und Modifikationen der Software, die zur Korrektur von Fehlern erforderlich sind, sobald diese Updates, Verbesserungen und Modifikationen den Kunden des Lizenzgebers zur allgemeinen Freigabe zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Pflichten des Lizenznehmers:

Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der Lizenznehmer zu Folgendem verpflichtet:

(a) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber alle Fehler mitzuteilen und dem Lizenzgeber eine ausreichende Dokumentation, Informationsunterstützung und Testzeit auf dem Computersystem des Lizenznehmers zur Verfügung zu stellen, um das vom Lizenznehmer gemeldete Problem zu duplizieren, zu bestätigen, dass das Problem mit der Software zusammenhängt und zu bestätigen, dass das Problem behoben wurde.

(b) Auf angemessenes Verlangen des Lizenzgebers muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber einen Fernzugang zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Wartung und Nutzung dieser Geräte und die damit verbundenen Gebühren für die Nutzung von Telefonanlagen verantwortlich. Der Lizenzgeber kann diesen Fernzugriff nach eigenem Ermessen im Zusammenhang mit der Fehlerkorrektur nutzen. Ein solcher Zugriff durch den Lizenzgeber bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Lizenznehmers und setzt voraus, dass der Lizenznehmer sicherstellt, dass der Lizenzgeber keinen Zugriff auf vertrauliche oder personenbezogene Daten oder Informationen des Lizenznehmers, seiner Kunden oder sonstiger Dritter hat oder diesen ausgesetzt ist.

(c) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die in den Benutzerhandbüchern der Software und anderen vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Systemdokumentationen beschriebenen Problemdefinitionen und Abhilfemaßnahmen durchzuführen, bevor er den Lizenzgeber um Hilfe ersucht.

(d) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber in angemessenem Umfang und zu angemessenen Zeiten Zugang zu den Geräten des Lizenznehmers zu gewähren und mit dem Lizenzgeber bei der Erbringung der hierin beschriebenen Dienstleistungen zu kooperieren.

4. Zusätzliche Dienstleistungen:

Auf Wunsch des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zusätzlich zu den in Abschnitt 2 genannten Leistungen technische, betriebliche oder sonstige Unterstützung oder Beratung zu den jeweils geltenden Tarifen des Lizenzgebers anbieten.

5. Einschränkungen des Dienstes:

(a) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Probleme (einschließlich Fehler) zu untersuchen oder zu beheben, die (i) vom Lizenzgeber auf der Grundlage der vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Informationen nicht in zumutbarer Weise reproduziert werden können, oder (ii) vom Lizenznehmer auf Verlangen des Lizenzgebers nicht nachgewiesen werden können, oder (iii) auf einen Verstoß des Lizenznehmers gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags zurückzuführen sind, oder; (iv) die nicht behoben werden können, weil entweder die Betriebseigenschaften der Computerausrüstung, auf der die Software verwendet wird, nicht mit der der Software beiliegenden Dokumentation übereinstimmen, oder; (v) die auf Änderungen an der Software zurückzuführen sind, die vom Lizenznehmer oder einem nicht vom Lizenzgeber autorisierten Dritten vorgenommen wurden.

(b) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die hierin vorgesehenen Leistungen für Versionen der Software oder von Teilen, Aspekten oder Komponenten der Software zu erbringen, (i) die ein (1) Jahr oder länger nach schriftlicher Mitteilung des Lizenzgebers an den Lizenznehmer über diese Veralterung oder Einstellung vom Lizenzgeber für veraltet erklärt oder eingestellt worden sind, oder (ii) die durch ein Update, eine Verbesserung oder eine Modifikation ersetzt wurden, die der Lizenzgeber ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellt, wenn der Lizenznehmer ein (1) Jahr nach der Bereitstellung eines solchen Updates, einer solchen Verbesserung oder Modifikation dieses Update, diese Verbesserung oder Modifikation nicht installiert hat.

(c) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Software zu unterstützen, die nicht auf dem neuesten Stand der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Updates, Verbesserungen oder Modifikationen gehalten wird, wenn der Lizenznehmer ein (1) Jahr nach Bereitstellung eines solchen Updates, einer solchen Verbesserung oder Modifikation dieses Update, diese Verbesserung oder Modifikation nicht installiert hat.

(d) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, vom Lizenznehmer oder von Dritten geänderte Teile der Software oder Teile der Software, die von solchen Änderungen betroffen sind, zu pflegen. (e) Wenn der Lizenzgeber sich bereit erklärt, Probleme zu beheben, die nicht durch diesen Vertrag abgedeckt sind, muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber für alle derartigen Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Standardsätzen des Lizenzgebers für Zeit und Material, wie in der Leistungsbeschreibung definiert, bezahlen.

6. Begriff:

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens (die "erste Laufzeit"). Diese Vereinbarung verlängert sich dann automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungsperiode"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei spätestens neunzig (90) Tage vor dem Jahrestag der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich mit, dass sie diese Vereinbarung nicht verlängern möchte.

7. Gebühren und Entgelte:

(a) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber eine jährliche Wartungsgebühr zu zahlen, die den "aktuellen" Gebühren des Lizenzgebers für solche Dienste in jeder geografischen Region oder den vom Lizenzgeber gesondert angegebenen Gebühren entspricht.

(b) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zusätzlich zu den anderen unter diesem Vertrag zu zahlenden Beträgen alle Umsatz- und sonstigen Steuern, ob auf Bundes-, Landes- oder anderer Ebene, wie auch immer bezeichnet, zu zahlen, die aufgrund der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen erhoben oder auferlegt werden, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen des Lizenzgebers basieren, gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen.

(c) Alle Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig und in voller Höhe zahlbar. Auf alle überfälligen Rechnungen werden bis zur vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1-1/2%) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag erhoben. Die Zahlung erfolgt in US-Dollars.

8. Eigentum an der Software; Verwendung des Namens:

(a) Die Software, alle Updates, Verbesserungen und Änderungen daran sowie neue oder partielle Software, Programme, Tools oder Dokumentationen, die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Lizenzgebers und sind dessen Eigentum und werden dem Lizenznehmer gemäß den im Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen zur Nutzung überlassen.

(b) Jede Partei darf den Namen der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften nicht in Verbindung mit Darstellungen, Aufforderungen, Werbung, Verkaufs- oder Marketingpublikationen oder -anzeigen verwenden oder Pressemitteilungen oder andere öffentliche Erklärungen in Bezug auf die andere Partei oder ihre verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften abgeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich oder wird von einem Gesetz, einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder den Regeln einer Börse oder einer ähnlichen Organisation verlangt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung dieser Partei.

9. Beschränkte Garantie und Haftungsbeschränkung:

(a) Der Lizenzgeber sichert zu, dass er sich in wirtschaftlich angemessener Weise um die Behebung von Fehlern bemühen wird. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN DES LIZENZGEBERS "WIE BESEHEN" ERBRACHT. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, UND ES WERDEN AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES DESIGNS, DER QUALITÄT, DER LEISTUNG, DER KONTINUIERLICHEN NUTZUNG UND DES FEHLERFREIEN BETRIEBS AUSGESCHLOSSEN. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE DES LIZENZGEBERS ODER SEINER HÄNDLER, VERTRIEBSHÄNDLER, VERTRETER ODER MITARBEITER ERWEITERN IN IRGENDEINER WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE.

(b) LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIE NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ODER ANDERE INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, VERZÖGERUNGEN, WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER EIGENTUMSSCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST DER NUTZUNG VON DATEN, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), AUCH WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE, OB GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG, VERTRAG ODER ANDERWEITIG. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG IST DIE MAXIMALE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE DER LIZENZNEHMER INNERHALB DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU EINEM SOLCHEN KLAGEGRUND GEFÜHRT HAT, AN DEN LIZENZGEBER GEZAHLT HAT.

10. Beendigung:

Diese Vereinbarung endet im Falle der Beendigung des Lizenzvertrags. Darüber hinaus kann diese Vereinbarung gekündigt werden durch:

a) der Lizenzgeber, wenn der Lizenznehmer zwanzig (20) Tage nach Zustellung einer Mahnung, in der er zur sofortigen Zahlung aufgefordert wurde, fällige Beträge nicht bezahlt, oder;

b) jede Partei, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß zwanzig (20) Tage lang fortsetzt, nachdem sie von der Partei, die den Verstoß nicht begangen hat, schriftlich darüber informiert wurde, oder (ii) Gegenstand eines Konkurs-, Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt.

c) Bei Beendigung dieses Vertrages gemäß Abschnitt 10(a) oder 10(b) durch den Lizenzgeber werden alle für die Erstlaufzeit bzw. die Verlängerungslaufzeit zu zahlenden Wartungsgebühren und Entgelte in voller Höhe fällig.

11. Allgemeines:

(a) Die Parteien bestätigen, dass sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben und sich an seine Bestimmungen gebunden fühlen. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass dieser Vertrag, einschließlich Anhang A, und der Lizenzvertrag die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen ihnen in Bezug auf den Vertragsgegenstand darstellen und alle früheren mündlichen und schriftlichen Vorschläge und Absprachen ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Broschüren, Anzeigen, Handbücher, Verkaufsbücher, Rechnungen und andere Materialien. Diese Vereinbarung, einschließlich des Anhangs A, und die Lizenzvereinbarung können nur durch ein schriftliches, von beiden Parteien ordnungsgemäß ausgefertigtes Dokument modifiziert oder geändert werden.

(b) Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Gültigkeit und der Auslegung dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien ohne Berücksichtigung des Kollisionsrechts. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden dem Superior Court of the State of California, Santa Ana in Orange County, vorgelegt, und die Vertragsparteien stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand dieses Gerichts zu.

(c) Mit Ausnahme der Zahlung von Gebühren im Rahmen dieses Vertrags ist keine der Parteien verantwortlich oder haftbar für Verzögerungen, Ausfälle oder Aussetzungen von Diensten oder Verluste oder Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich mechanischer Ausfälle oder Stromausfälle, Fehlfunktionen von Computern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Hardware und Firmware), Erdbeben, Kriege, terroristische Handlungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Telekommunikationsausfälle, Unfähigkeit, ihre Geräte zu betreiben oder Dienste zu erhalten, Explosionen, höhere Gewalt oder andere Katastrophen.

(d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

(e) Dieser Vertrag ist nur für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und begünstigt diese. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder seine Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abzutreten.

(f) Der Verzicht oder das Versäumnis einer Partei, ein hierin vorgesehenes Recht in irgendeiner Hinsicht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht.

(g) Alle Mitteilungen oder Bekanntmachungen, die nach diesem Abkommen zulässig oder erforderlich sind, bedürfen der Schriftform, sind an den Präsidenten unter der nachstehend genannten Anschrift der jeweiligen Partei zu richten und gelten als ordnungsgemäß abgegeben oder zugestellt, wenn sie persönlich übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein bei der Post der Vereinigten Staaten hinterlegt werden.

(h) Sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich jede Partei, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung nur den leitenden Angestellten und Direktoren dieser Partei und anderen Angestellten (aber nicht Auftragnehmern) dieser Partei, die für die Zwecke dieser Vereinbarung Kenntnis haben müssen, bekannt zu geben oder offenzulegen, vorausgesetzt, dass diese leitenden Angestellten, Direktoren und Angestellten an eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind, deren Bedingungen mindestens so restriktiv sind wie die hierin festgelegten. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung.

SCHEDULE A

SOFTWARE-WARTUNGSVERTRAG

DIENSTLEISTUNGSSTUFEN

1. ANRUFZENTRUM

Das TROY Call Center ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:30 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr Eastern Time erreichbar, außer an Feiertagen. Von TROY beobachtete Feiertage sind: Silvester, Neujahr, Memorial Day, 4. Juli, Labor Day, Thanksgiving Day und der Tag nach Thanksgiving, Heiligabend und Weihnachten.

2. READY TIME

Die durchschnittliche Reaktionszeit während des angegebenen Abdeckungszeitraums beträgt mindestens 80 % der Zeit innerhalb von vier (4) Arbeitsstunden nach einer Support-Anfrage, es sei denn, der Kunde hat einen günstigeren Zeitpunkt gewählt.

Software-Wartungsvertrag Registrierung

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