Service-Garantie

Herzlichen Glückwunsch, dass Sie sich für einen TROY-Wartungsvertrag zur Betreuung Ihres Druckers entschieden haben. Bei Bestellung eines Druckers beginnt der Service an dem Tag, an dem der Drucker das Lager von TROY verlässt; um den Service zu versenden, müssen Sie jedoch das folgende Formular ausfüllen:

TROY PRODUKT WARTUNG SERVICEVERTRAG

SOFERN DER KUNDE NICHT ÜBER EINE ANDERE GÜLTIGE VEREINBARUNG FÜR PRODUKTWARTUNGSDIENSTE VERFÜGT, DIE VON ORDNUNGSGEMÄSS BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETERN DER TROY GROUP, INC. ("TROY") UND IHNEN (ODER "KUNDE") ABGESCHLOSSEN WURDE, GELTEN FÜR ALLE DIENSTLEISTUNGEN (WIE UNTEN DEFINIERT) DIE BEDINGUNGEN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG, SOFERN DIE BEDINGUNGEN DER VORHERIGEN VEREINBARUNG IM GEGENSATZ ZU DIESEN DIENSTLEISTUNGS- UND WARTUNGSBEDINGUNGEN STEHEN. IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN UNTERLIEGEN ALLE ANGEBOTE ZUM VERKAUF VON DIENSTLEISTUNGEN DIESEN BEDINGUNGEN, UND ALLE VON IHNEN VORGESCHLAGENEN ERGÄNZUNGEN ODER ÄNDERUNGEN WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT.

DURCH IHRE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT ODER DIE WAHL DER OPTION "ICH AKZEPTIERE", DIE SICH AUF ODER NEBEN DEM BILDSCHIRM BEFINDET, AUF DEM DIESE BEDINGUNGEN ANGEZEIGT WERDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DIE VOLLE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

DURCH IHRE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT ODER DIE WAHL DER OPTION "ICH AKZEPTIERE", DIE SICH AUF ODER NEBEN DEM BILDSCHIRM BEFINDET, AUF DEM DIESE BEDINGUNGEN ANGEZEIGT WERDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DIE VOLLE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

WICHTIG - BITTE LESEN: Ihr Anspruch auf die Vor-Ort-Wartungsleistungen für Ihre TROY-Produkte (die "Leistungen"), die im Rahmen des von Ihnen erworbenen Vertrags (der "Vertrag") angeboten werden, hängt von Ihrer Zustimmung zu den folgenden Bedingungen ab (die "Bedingungen" und zusammen mit dem Vertrag die "Vereinbarung").

1. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

Die erste Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt (das "Datum des Inkrafttretens") und endet zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens (die "erste Laufzeit"). Danach verlängert sich die Laufzeit dieser Vereinbarung automatisch um weitere zwölf (12) Monate ("Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien kündigt schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor dem Jahrestag der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit.

2. GARANTIEZEIT DER WARTUNG

Die Garantiezeit für die Wartung des TROY-Produkts beträgt ein Jahr ab dem Kaufdatum. Während dieser Garantiezeit erfolgt die Wartung durch Depotrückgabe, sofern nicht anders angegeben. Danach berechtigen die Wartungsgebühren den Kunden zur Inanspruchnahme von Ersatzteilen und Arbeitsleistungen sowie zur Wartung auf Abruf, mit Ausnahme der von TROY eingehaltenen Feiertage, gemäß Anhang A.

3. INSTALLATION UND VERLAGERUNG VON GERÄTEN

Der Kunde ist für die Installation verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart. Nach der ursprünglichen Installation muss der Kunde TROY innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich über die Verlegung von Geräten, die unter diesen Vertrag fallen, informieren. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die Arbeitskräfte für das Ein- und Auspacken der Geräte sowie die Arbeitskräfte und Geräte für den Transport der Geräte an den neuen Standort zur Verfügung. Befindet sich der neue Standort an einem anderen Ort, so dass TROY zusätzliche Reisezeit und -kosten aufwenden muss, erklärt sich der Kunde bereit, angemessene höhere monatliche Wartungsgebühren zu zahlen. Wird der Drucker durch den Umzug in eine andere Servicezone verlegt, behält sich TROY das Recht vor, die Reaktionszeit zu erhöhen, falls erforderlich.

4. AUSSCHLÜSSE

4.1. Tonerkartuschen, MICR-Schriftarten und andere ähnliche Verbrauchsmaterialien sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Das Druckerwartungskit ist ein Verbrauchsmaterial, das Kit und die Installation des Kits sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt.

4.2. Die TROY Ein-Jahres-Garantie und die erweiterten Jahres-Support-Verträge decken TROY-Drucker innerhalb dieser Zeitspanne ab, und im Falle eines Ausfalls leistet TROY seinen Standard-Support und -Service für den Drucker. TROY empfiehlt dringend die Verwendung von TROY MICR-Tonerkartuschen, die als System mit dem TROY-Drucker, der Schriftart und dem Sicherheitsprüfpapier getestet wurden, um eine gleichbleibende, zuverlässige MICR-Lesbarkeit zu gewährleisten. Während der Entwicklung und Herstellung von TROY-Lösungen werden die MICR-Zeile und die Ausgabequalität unter Verwendung von ANSI-, ABA- und APACS-Standards streng getestet, um die Lesbarkeit zu gewährleisten, während das Dokument das Banksystem durchläuft. TROY ist nicht in der Lage, die kontinuierlichen Standards anderer Marken zu gewährleisten oder eine zuverlässige Ausgabe sicherzustellen, wenn Tonerkartuschen anderer Hersteller verwendet werden. Wenn TROY-Kunden Tonerkartuschen anderer Hersteller verwenden und diese Tonerkartuschen anderer Hersteller zu Fehlfunktionen im TROY-Drucker führen, ist die Reparatur nicht von der TROY-Garantie oder den TROY-Wartungsverträgen gedeckt. Treten bei TROY Druckern Probleme mit markenfremden Tonerkartuschen auf, wird dem Kunden empfohlen, den Hersteller der markenfremden Tonerkartusche um Abhilfe zu bitten oder TROY zu bitten, die notwendigen Reparaturen unter Berechnung von Zeit und Material durchzuführen.

4.3. Wartungs- und Reparaturarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen durch den Kunden, durch Manipulation, Missbrauch oder Fehlgebrauch der Geräte, durch Überschwemmung, Feuer, höhere Gewalt oder ähnliche Katastrophen verursacht werden, werden von TROY zu dem in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen TROY-Wartungspreisliste festgelegten Satz durchgeführt. Die Kosten für den Austausch von Teilen gehen zu Lasten des Kunden.

5. STEUERN

Zu den vorgenannten Entgelten kommt ein Betrag hinzu, der allen kommunalen, staatlichen und bundesstaatlichen Steuern entspricht, die auf der Grundlage der Entgelte dieses Vertrages erhoben werden und von TROY zu zahlen oder zu versteuern sind. Diese zusätzlichen Kosten umfassen auch alle Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer), die gegenwärtig nicht als anwendbar gelten, die aber später durch ein neues Gesetz, die Auslegung eines bestehenden Gesetzes oder auf andere Weise für anwendbar erklärt werden.

6. ZAHLUNGEN

Die Wartungsgebühren, die TROY für die unter diesem Vertrag erworbenen Leistungen erhebt, entsprechen den zum jeweiligen Zeitpunkt für diese Leistungen in der jeweiligen geografischen Region geltenden oder von TROY angegebenen Gebühren. Alle Gebühren aus diesem Vertrag einschließlich Steuern sind vor Beginn der Leistungen im Voraus zu zahlen. Die Leistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung erbracht. Visa, Master Card und Firmenschecks sind akzeptable Zahlungsmittel, sei es online oder eine andere vereinbarte Methode.

7. BEDINGUNGEN

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, TROY und seine Tochtergesellschaften sowie deren jeweilige Eigentümer, Mitarbeiter, Direktoren, leitende Angestellte, Vertreter, Kreditgeber, verbundene Unternehmen, Versicherte, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte (zusammen die "freigestellten Parteien") von allen Ansprüchen, Forderungen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Strafen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die sich aus der Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, freizustellen und schadlos zu halten und entlastet sie hiermit.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die oben beschriebene Ausrüstung in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers zu verwenden und darf niemandem außer dem von TROY autorisierten Wartungspersonal gestatten, Wartungsarbeiten durchzuführen oder Reparaturen oder Einstellungen an der Ausrüstung vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, TROY zu informieren, wenn ein Gerät, das im Rahmen dieses Vertrages gewartet wird, verkauft oder von seinem derzeitigen Standort verlegt wird.

7.3. Der Kunde hat freien Zugang zu den Geräten zu gewähren und dem von TROY autorisierten Wartungspersonal angemessenen Lagerraum, Arbeitsraum, Wärme, Licht, Belüftung, bestimmte Stromkreise und Steckdosen zur Verfügung zu stellen. Diese Einrichtungen sind vom Kunden ohne Kosten für TROY zur Verfügung zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass TROY im Rahmen dieses Vertrages als unabhängiger Auftragnehmer handelt und dass das von TROY autorisierte Wartungspersonal nur der Aufsicht und den Anweisungen von TROY unterliegt.

7.4. Im Zusammenhang mit den Verpflichtungen von TROY aus diesem Vertrag behält sich TROY das Recht vor, nach eigenem Ermessen jedes Teil, das bei normalem Gebrauch seine Funktion nicht entsprechend den Spezifikationen erfüllt, auszutauschen, anstatt es zu reparieren, und TROY behält sich ferner das Recht vor, nach eigenem Ermessen neue und verbesserte Teile zu ersetzen, die eine ähnliche Funktion wie das ausgetauschte Teil erfüllen können.

8. ALLGEMEINES

8.1 TROY garantiert, dass TROY während der Laufzeit dieses Vertrages alle Ausrüstungsgegenstände repariert oder ersetzt, die ausschließlich aufgrund von Fahrlässigkeit des TROY-Personals beschädigt werden. Abgesehen von der vorstehenden Garantie stellt TROY den Service auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung und übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Marktgängigkeit oder Eignung des Services oder eines von TROY gelieferten Produkts, einer Ausrüstung oder eines Services für einen bestimmten Zweck. Ohne das Vorstehende einzuschränken, haftet TROY in keinem Fall für den Verlust der Nutzung von Geräten, die im Rahmen dieses Vertrags gewartet werden, oder für den Ausfall von Geräten, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, oder für zufällige, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Service oder der Bereitstellung von Geräten durch TROY ergeben, unabhängig davon, ob dies auf der Grundlage einer Garantie, unerlaubten Handlung oder Produkthaftung geschieht. Die Haftung von TROY übersteigt in keinem Fall die Kosten für den Ersatz der im Rahmen dieser Vereinbarung gewarteten Geräte.

8.2. Ist eine der Parteien mit einer ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Verzug und dauert dieser Verzug dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung durch die andere Partei an, kann diese Vereinbarung von der anderen Partei nach Ablauf der dreißigtägigen Frist ohne weitere Mitteilung gekündigt werden. Eine solche Kündigung erfolgt zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die sich aus einer solchen Nichterfüllung ergeben.

8.3. Alle Fragen, die die Auslegung, Gültigkeit und Interpretation dieser Vereinbarung betreffen, unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden dem Superior Court of the State of California, Santa Ana in Orange County, vorgelegt, und die Vertragsparteien stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand dieses Gerichts zu. Alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den in dieser Vereinbarung genannten Dienst werden ersetzt. Diese Vereinbarung kann nur durch einen bevollmächtigten Vertreter jeder der Vertragsparteien geändert oder modifiziert werden. TROY haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, wenn diese Versäumnisse oder Verzögerungen ganz oder teilweise auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen haben Vorrang, ungeachtet etwaiger Abweichungen von Bestimmungen und Bedingungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten.

8.4. Der Kunde erkennt an, dass TROY sein Personal, das die Wartungsarbeiten durchführt, speziell geschult hat. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, während der Laufzeit dieses Vertrages keine Mitarbeiter von TROY für die Durchführung von Wartungsarbeiten an den von TROY hergestellten Geräten anzuwerben oder anderweitig zu versuchen, solche Mitarbeiter zu beschäftigen.

8.5. Dieser Vertrag wird von und zwischen dem Kunden und TROY geschlossen und begründet keine Rechte an oder gegenüber Dritten.

8.6. Während des Zeitraums, der mit dem Datum dieses Vertrags beginnt und drei (3) Jahre nach Erbringung aller hierunter zu erbringenden Leistungen endet, dürfen weder der Kunde noch seine verbundenen Unternehmen einem bestehenden Mitarbeiter von TROY eine Beschäftigung anbieten. Für die Zwecke dieses Absatzes gilt als "verbundenes Unternehmen" jede natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt: (i) im Eigentum oder unter der Kontrolle des betreffenden Kunden steht; (ii) diesen Kunden besitzt oder kontrolliert oder (iii) im Eigentum oder unter der Kontrolle einer in Ziffer ii) dieses Satzes beschriebenen natürlichen oder juristischen Person steht. Ungeachtet des Vorstehenden besteht kein Verbot, Mitarbeiter von TROY abzuwerben oder einzustellen, und es werden keine Zahlungen an sie geleistet, wenn Mitarbeiter mehr als drei (3) Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit TROY abgeworben, eingestellt oder als Auftragnehmer eingesetzt werden oder wenn vor der Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zwischen TROY und dem Kunden getroffen wird.

8.7. Der einmalige Verzicht einer Partei auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf bei einer anderen Gelegenheit.

8.8. Dieses Abkommen kann von ordnungsgemäß bevollmächtigten Amtsträgern der jeweiligen Vertragsparteien unterzeichnet und angenommen werden. Diese Vereinbarung kann in jede andere Sprache übersetzt und eine solche Übersetzung kann paraphiert werden, aber nur diese Vereinbarung in englischer Sprache gilt als Original. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen Sprache und der Übersetzung ist die englische Version maßgebend. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Teile dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und sind so auszulegen, dass die Absicht der Parteien bei der Unterzeichnung bestmöglich verwirklicht wird.

8.9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

8.10. Dieses Dokument und alle Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird oder die durch Verweis einbezogen werden, enthalten alle Vereinbarungen, Garantien, Absprachen, Bedingungen, Zusagen und Zusicherungen zwischen dem Kunden und TROY. Weder TROY noch der Kunde haften für Vereinbarungen, Garantien, Absprachen, Bedingungen, Zusagen und Zusicherungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen in Bestellungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten werden hiermit ausdrücklich von TROY zurückgewiesen und haben keine Gültigkeit und Wirkung. Dieser Vertrag kann nur schriftlich durch eine von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnete Urkunde geändert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Vertrages und dem Kundenantrag haben die Bedingungen dieses Vertrages Vorrang.

8.11. Die Person, die die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert, bestätigt, dass sie vertretungsberechtigt ist und die Bedingungen dieses Vertrages gelesen hat und ihnen zustimmt.

Anhang A

PRODUKTWARTUNGSVERTRAG

DIENSTLEISTUNGSSTUFEN

1. ANRUFZENTRUM

Das TROY Call Center ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:30 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr Eastern Time erreichbar, außer an Feiertagen. Von TROY beobachtete Feiertage sind: Silvester, Neujahr, Presidents Day, Frühjahrsferien (Karfreitag), Memorial Day, 4. Juli, Labor Day, Thanksgiving Day und der Tag nach Thanksgiving, Heiligabend und der erste Weihnachtstag.

2. READY TIME

Die durchschnittliche Vor-Ort-Reaktionszeit während des angegebenen Abdeckungszeitraums beträgt mindestens 80 % der Zeit innerhalb von vier (4) oder neun (9) Arbeitsstunden nach einer Serviceanfrage (je nach dem vom Kunden erworbenen Service-Level), es sei denn, der Kunde hat einen günstigeren Zeitpunkt gewählt.

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