Bedingungen der Dienstleistung
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Bedingungen der Dienstleistung
Diese Servicebedingungen ("Servicebedingungen") regeln die Nutzung der Abonnementdienste und sind Teil des Vertrags zwischen Troy Group, Inc. ("Unternehmen") und dem Kunden, in den sie von den Parteien aufgenommen wurden.
DARUM vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:
1. Begriffsbestimmungen. Die Definitionen und Auslegungsregeln in diesem Abschnitt gelten für dieses Abkommen.
1.1. "Vereinbarung"bezeichnet den zwischen dem Unternehmen und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über DischargeRx-Software als Dienstleistung, der diese Dienstleistungsbedingungen enthält und die Abonnementdienstleistungen, die anfängliche Laufzeit, die anfänglichen Gebühren, die Implementierungsdienstleistungen und die Implementierungsgebühren angibt.
1.2. "Autorisierte Benutzer" bezeichnet die Mitarbeiter und Vertreter des Kunden (zur Klarstellung: der Kunde schließt seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften ein), die vom Kunden autorisiert sind, die Abonnementdienste und die Dokumentation für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen.
1.3. "Vertrauliche Informationen"bezeichnet alle Informationen, die sich auf das Geschäft oder die Angelegenheiten einer offenlegenden Partei beziehen und der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische oder nicht-technische Daten, Software (ob in Objekt- oder Quellcodeform), Formeln, Werkzeuge, Muster, Pläne, Zusammenstellungen, Programme, Geräte, Methoden, Techniken, Zeichnungen, Prozesse, Finanzdaten, Kundendaten, Preisinformationen, Listen tatsächlicher oder potenzieller Kunden oder Lieferanten, Marketingpläne und Geschäftsstrategien, und bedeutet und umfasst auch die Bedingungen dieser Vereinbarung (nicht aber deren Existenz). Als vertrauliche Informationen des Unternehmens (als offenlegende Partei) gelten auch der Quell- und Objektcode der Software. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden (als offenlegende Partei) gehören auch die Kundendaten. Darüber hinaus umfasst der Begriff "vertrauliche Informationen" Informationen, die eine vernünftige Person unter Berücksichtigung ihrer Art und der Umstände, unter denen sie offengelegt werden, als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich einstufen würde. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht (i) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich werden, es sei denn, sie wurden vom Empfänger oder von Personen, denen der Empfänger diese Informationen zur Verfügung gestellt hat, unbefugt offengelegt, und (ii) Informationen, die dem Empfänger auf nicht vertraulicher Basis vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei zur Verfügung standen oder die er von einem Dritten erhalten hat, der rechtmäßig zur Offenlegung der Informationen berechtigt ist und der gegenüber der offenlegenden Partei keine Vertrauens- oder Geheimhaltungspflichten hat.
1.4. "Kunde"ist in der Vereinbarung definiert.
1.5. "Kundendaten"bezeichnet alle Kundeninformationen, die in die Abonnementdienste eingegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Patienten und die diesen Patienten verschriebenen Medikamente (die "geschützte Gesundheitsinformationen" oder "PHI" enthalten können), die vom Kunden bereitgestellt oder vom Kunden oder vom Unternehmen im Namen des Kunden zum Zweck der Nutzung der Abonnementdienste eingegeben werden.
1.6. "Rechenzentrum"bezeichnet die Einrichtung des Unternehmens oder die Einrichtungen Dritter, in denen sich die Software befindet.
1.7. "Dokumentation"bezeichnet die Benutzerdokumentation und die Materialien, die dem Kunden vom Unternehmen online unter www.troyrx.com/support-policy oder einer anderen, dem Kunden vom Unternehmen von Zeit zu Zeit mitgeteilten Webadresse zur Verfügung gestellt werden und die eine Beschreibung der Abonnementdienste und Benutzeranweisungen für die Abonnementdienste zur Verwendung mit den Abonnementdiensten enthalten, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.
1.8. "Gebühren"bezeichnet die Gebühren für den Abonnementdienst, die Implementierungsgebühren und die POC-Nutzungsgebühren, die im Vertrag beschrieben sind.
1.9. "Implementierungsdienste" bezeichnet die vom Unternehmen gemäß dem Projektplan erbrachten Implementierungsdienste, umfasst jedoch nicht die Abonnementdienste.
1.10. "Anfängliche Laufzeit" ist im Vertrag definiert.
1.11. "Verlängerungszeitraum"ist in der Vereinbarung definiert.
1.12 "Software"bezeichnet die vom Unternehmen als Teil der Abonnementdienste bereitgestellten Online-/Offline-Softwareanwendungen, deren Funktionalität in der Dokumentation beschrieben ist.
1.13. "Projektplan"bezeichnet ein vom Unternehmen bereitgestelltes Dokument, das die vom Unternehmen für den Kunden zu erbringenden Implementierungsdienste beschreibt.
1.14. "Abonnement-Gebühren"bezeichnet die vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Abonnementgebühren für die Abonnementdienste, wie im Vertrag festgelegt.
1.15. "Abonnementdienste"oder "Dienste" bezeichnet die gehosteten sicheren Drucklösungen, zusammen mit der gesamten Infrastruktur und der dazugehörigen Software, die in der Vereinbarung genannt werden, sowie alle Änderungen, die das Unternehmen regelmäßig vornimmt, umfasst jedoch nicht die Implementierungsdienste.
1.16. "Support-Service-Richtlinie"bezeichnet die Richtlinie des Unternehmens für die Bereitstellung von Support und Service Level Agreements in Bezug auf die Abonnementdienste, die dem Kunden vom Unternehmen online unter www.troyrx.com/support-policy oder einer anderen Website-Adresse, auf die der Kunde von Zeit zu Zeit verwiesen wird, zur Verfügung gestellt wird und die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.
1.17. "Begriff" ist in der Vereinbarung definiert.
2. Reihenfolge der Prioritäten.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der Vereinbarung und den Bedingungen dieser Servicebedingungen haben die Bedingungen der Vereinbarung Vorrang.
3. Abrechnung und Bezahlung.
3.1. Abrechnung. Alle Gebühren werden in USD in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss eine Rechnung, und die Gebühren für die Erstlaufzeit und die Implementierung sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Implementierung des Kunden kann ausgesetzt werden, wenn die Gebühren für die Erstlaufzeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit eingegangen sind, und das Kundenkonto kann ausgesetzt werden und nicht zugänglich sein, wenn diese Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit eingegangen sind. Gebühren für Verlängerungszeiträume werden sechzig (60) Tage vor dem Startdatum jedes Verlängerungszeitraums in Rechnung gestellt und sind zum Startdatum eines solchen Verlängerungszeitraums fällig.
3.2. Zahlung. Die Zahlung unbestrittener Beträge ist innerhalb von dreißig (30) Tagen oder sechzig (60) Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden gemäß Abschnitt 3.1 ohne Aufrechnung oder Abzug fällig.
3.3. Aussetzung von Abonnementdiensten. Wenn der unbestrittene Teil der Rechnung des Unternehmens bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, kann das Unternehmen die Abonnementdienste sofort aussetzen, bis alle unbestrittenen geschuldeten Beträge bezahlt sind. Wenn das Unternehmen die Abonnementdienste aussetzt, stellt das Unternehmen die Abonnementdienste unverzüglich wieder her, sobald der Kunde den unbestrittenen Teil der Rechnung des Unternehmens bezahlt hat. Dem Kunden wird eine Reaktivierungsgebühr von $500 in Rechnung gestellt.
3.4. Beanstandete Rechnungen. Der Kunde kann eine Rechnung oder einen Teil davon bestreiten, sofern dies in gutem Glauben geschieht.
3.5. Steuern und Gebühren. Die Preise für die Gebühren verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatz- oder Nutzungssteuern, die gegebenenfalls vom Kunden zu zahlen sind, jedoch keine Steuern auf das Einkommen des Unternehmens beinhalten. Das Unternehmen führt alle Umsatz- oder Nutzungssteuern, die im Namen des Kunden erhoben werden, an die zuständige Regierungsbehörde ab.
3.6. Preiserhöhungen. Die Preise in der Vereinbarung sind für die erste Laufzeit der Vereinbarung verbindlich. Das Unternehmen kann die Preise für Abonnementdienste für jede Verlängerungslaufzeit ändern, sofern es den Kunden mindestens neunzig (90) Tage vor Beginn der jeweiligen Verlängerungslaufzeit schriftlich über eine solche Preisänderung informiert. Die maximale Erhöhung für eine Verlängerungslaufzeit darf nicht höher sein als fünf Prozent (5 %) oder der prozentuale Anstieg des Verbraucherpreisanstiegs, Durchschnitt aller Städte, alle Posten, wie vom US-Arbeitsministerium für die letzten zwölf (12) Monate veröffentlicht (oder eine entsprechende Zahl).
4. Zugang zu Abonnementdiensten.
4.1. In Anbetracht der Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den Kunden und der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Parteien gewährt das Unternehmen dem Kunden ein nicht exklusives, während der Laufzeit nicht widerrufbares (sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen), unentgeltliches und vollständig bezahltes (mit Ausnahme der Abonnementgebühr), weltweites, nicht unterlizenzierbares (mit Ausnahme der Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen des Kunden), nicht übertragbares und beschränktes Recht, während der Laufzeit auf die Abonnementdienste, die Software und die Dokumentation zuzugreifen, sie zu nutzen und zu erhalten, und zwar ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden.
4.2. Der Kunde muss über eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung sowie über Hardware und Software verfügen, die mit den Abonnementdiensten kompatibel sind, wie in der Dokumentation dargelegt. Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, den Kunden mit der in der Dokumentation geforderten Verbindung, Hardware oder Software zu versorgen.
5. Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die Abonnementdienste, die Software und/oder die Dokumentation oder deren Nutzung zu verhindern, und, falls er von einem solchen unbefugten Zugriff oder einer solchen Nutzung Kenntnis erlangt, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde wird nicht:
5.1. Diesen Vertrag oder die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte zur Nutzung der Abonnementdienste an eine andere natürliche oder juristische Person mit Ausnahme seiner verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften zu übertragen;
5.2. Die Abonnementdienste zu verkaufen, neu zu lizenzieren (außer an seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften), zu vermieten, zu verleasen oder kommerziell zu nutzen (außer für interne Geschäftszwecke des Kunden);
5.3. die Abonnementdienste für den Betrieb eines Dienstleistungsbüros oder in einer Weise zu nutzen, die die Verarbeitung von Daten Dritter beinhaltet (außer für interne Geschäftszwecke des Kunden, was akzeptabel ist), es sei denn, dies ist vom Unternehmen gestattet;
5.4. Die Abonnementdienste allen Personen zur Verfügung zu stellen, die keine autorisierten Nutzer oder gemäß der Lizenzgewährung in Abschnitt 4 autorisiert sind;
5.5. Der Versuch, die Abonnementdienste, die Software und/oder die Dokumentation (soweit zutreffend) ganz oder teilweise in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium zu kopieren, zu modifizieren oder zu vervielfältigen, um Dienste an Dritte zu verkaufen, sofern dies nicht durch diesen Vertrag gestattet ist;
5.6. Versuchen, die Abonnementdienste, die Software und/oder die Dokumentation ganz oder teilweise zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen, um Dienstleistungen an Dritte zu verkaufen;
5.7. Kopieren von geschützten Grafiken in der Software oder Reverse Engineering der Software;
5.8. Zugriff auf die Abonnementdienste und die Dokumentation, wenn der Kunde ein Mitarbeiter eines Wettbewerbers des Unternehmens ist, der die gleichen oder ähnliche Dienste anbietet;
5.9. Die Abonnementdienste in einer Weise zu nutzen, die gegen straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verstößt;
5.10. Lasttest der Abonnementdienste, um die Skalierbarkeit zu testen; oder,
5.11. Während der Nutzung der Abonnementdienste auf Viren oder Materialien zuzugreifen, diese zu speichern, zu verteilen oder zu übertragen, die:
5.11.1. ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend ist;
5.11.2. Erleichtert illegale Aktivitäten;
5.11.3. Stellt sexuell eindeutige Bilder dar;
5.11.4. Zu ungesetzlicher Gewalt aufruft; oder
5.11.5. Ist diskriminierend aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung.
6. Kundendaten und geistiges Eigentum. Der Kunde muss alle Daten zur Verwendung in den Abonnementdiensten bereitstellen, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Kundendaten in irgendeiner Weise zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt und die Richtigkeit der Kundendaten.
6.1. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der Kundendaten, mit Ausnahme der vom Unternehmen vorgenommenen Modifikationen oder Änderungen. Dieser Vertrag gewährt dem Unternehmen keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Marken (eingetragene oder nicht eingetragene), Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen Informationen und/oder anderen Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die Kundendaten oder geistigen Eigentumsrechte des Kunden.
6.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kundendaten nur in dem Maße zu nutzen, wie es für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist, und für keinen anderen Zweck, mit der Ausnahme, dass das Unternehmen die Kundendaten wie folgt nutzen darf:
6.2.1. Die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden zu beobachten und dem Kunden darüber Bericht zu erstatten sowie Empfehlungen für eine verbesserte Nutzung der Abonnementdienste abzugeben;
6.2.2. Um die Qualität, das Design und die Funktionalität der Abonnementdienste und der Software für den Kunden zu verbessern; oder
6.2.3. Verbesserung der internen Prozesse des Unternehmens.
6.3. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kundendaten in Übereinstimmung mit Abschnitt 13 dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen wird die Kundendaten mit den technischen, physischen und organisatorischen Maßnahmen schützen, die unter www.troyrx.com/policies/data-security beschrieben sindund von Zeit zu Zeit vom Unternehmen aktualisiert werden können (die "Datensicherheitsrichtlinie"). Durch die Bereitstellung der Abonnementdienste für den Kunden handelt das Unternehmen möglicherweise als Geschäftspartner im Sinne des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Parteien, die Bedingungen der Geschäftspartnervereinbarung unter www.troyrx.com/ba-agreement einzuhalten, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann (die "Business Associate-Vereinbarung").
6.4. Der Kunde gewährt dem Unternehmen hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, die vom Kunden in Verbindung mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellten Marken des Kunden zum alleinigen Zweck der Bereitstellung der Abonnementdienste für den Kunden gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu übernehmen (die "Lizenz für geistiges Eigentum des Kunden"). Jegliche Verwendung einer Kundenmarke oder ihres Namens muss vorab schriftlich vom Kunden genehmigt werden. Das Unternehmen muss sich an alle Nutzungsbedingungen des Kunden sowie an die Marketing- und Logostandards des Kunden halten. Das Unternehmen darf keine anderen geistigen Eigentumsrechte des Kunden nutzen, und der Kunde bleibt ausschließlicher Eigentümer und Eigentümer aller seiner geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde kann die Lizenz für geistiges Eigentum des Kunden jederzeit und aus beliebigen Gründen widerrufen. Nach Ablauf der Laufzeit der Abonnementdienste oder nach Beendigung dieser Vereinbarung endet die Lizenz für geistiges Eigentum des Kunden automatisch.
7. Garantien für Implementierungsdienste.
7.1. Das Unternehmen gewährleistet, dass (i) die Implementierungsleistungen dem geltenden Projektplan entsprechen; (ii) die Implementierungsleistungen alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten; (iii) die Implementierungsleistungen in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Praktiken erbracht werden; und (iv) die Implementierungsleistungen mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchgeführt werden.
7.2. Wenn die Implementierungsdienste eine der in diesem Abschnitt 7 (Garantien für Implementierungsdienste) genannten Garantien verletzen, besteht die einzige Verpflichtung des Unternehmens und der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, dass das Unternehmen nach seiner Wahl die Implementierungsdienste in dem Umfang neu erbringt, der erforderlich ist, um die mangelhafte Leistung zu korrigieren, oder den mit diesen Implementierungsdiensten verbundenen Gebührenanteil erstattet.
7.3. Der Kunde muss dem Unternehmen in angemessenem Umfang Informationen und Zugang gewähren und nach Treu und Glauben mit ihm zusammenarbeiten, damit das Unternehmen die Implementierungsdienste erbringen kann, und muss seine im Projektplan als in seiner Verantwortung liegend bezeichneten Pflichten erfüllen. Wenn der Kunde dies nicht tut und dies der einzige Grund dafür ist, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird das Unternehmen von seinen Verpflichtungen entbunden, soweit diese von der Leistung des Kunden abhängig sind.
8. Garantien für Abonnementdienste.
8.1. Das Unternehmen garantiert, dass: (i) die Abonnementdienste in allen wesentlichen Punkten mit der Dokumentation übereinstimmen und in Übereinstimmung mit dieser funktionieren; (ii) das Unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Einführung bösartiger Software (z. B. Hintertür, Zeitbombe, Trojanisches Pferd, Wurm, Drop Dead Device, Virus) in die Abonnementdienste zu vermeiden; und (ii) dass das Unternehmen Kundendienstleistungen in Übereinstimmung mit der geltenden Kundendienstrichtlinie erbringt.
8.2. Das Unternehmen hat keine Gewährleistungsverpflichtungen für den Fall und in dem Umfang, dass die Software vom Kunden geändert wurde.
8.3. Wenn die Abonnementdienste nicht mit den vorstehenden Garantien übereinstimmen, wird das Unternehmen auf seine Kosten angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichtübereinstimmung unverzüglich zu korrigieren oder dem Kunden eine alternative Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, die gewünschte Leistung zu erreichen. Ungeachtet des Vorangegangenen:
8.3.1. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Abonnementdienste, die Software, die Dokumentation und/oder die Informationen, die der Kunde durch die Abonnementdienste erhält, den Anforderungen des Kunden entsprechen; und
8.3.2. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen (mit Ausnahme der Kommunikationseinrichtungen oder -netze des Unternehmens), einschließlich des Internets, ergeben, und der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste und die Dokumentation Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen (mit Ausnahme der Kommunikationseinrichtungen oder -netze des Unternehmens) verbunden sind.
8.4. Ausschluss von Garantien. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG GIBT KEINE DER PARTEIEN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE ABONNEMENTDIENSTE, IMPLEMENTIERUNGSDIENSTE, SOFTWARE, DOKUMENTATION ODER DEREN FUNKTIONSFÄHIGKEIT, LEISTUNG ODER NUTZUNGSERGEBNISSE AB. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN, AUSSER WIE IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGT, GARANTIERT DAS UNTERNEHMEN NICHT, DASS DIE ABONNIERTEN DIENSTE, DIE IMPLEMENTIERUNGSDIENSTE, DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER DEREN BETRIEB GENAU, FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN SIND ODER SEIN WERDEN. DAS UNTERNEHMEN ÜBERNIMMT KEINE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, JEGLICHE ODER ANDERE GARANTIEN, DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND ODER SICH AUS HANDELSBRAUCH, GESCHÄFTSGANG ODER LEISTUNGSABLAUF ERGEBEN.
8.5. Haftungsbeschränkung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, VERZÖGERUNGSSCHÄDEN, WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER VERMÖGENSSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN DURCH DEN VERLUST DER NUTZUNG VON DATEN, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE, OB GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTE HANDLUNG, VERTRAG ODER SONSTIGES. IN JEDEM FALL IST DIE MAXIMALE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER DRITTEN PARTEI, DIE SICH AUS DEM VERTRAG ERGIBT, AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR EINEM SOLCHEN KLAGEGRUND TATSÄCHLICH AN DAS UNTERNEHMEN IM RAHMEN DES VERTRAGS GEZAHLT HAT; VORAUSGESETZT, DIE MAXIMALE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS FÜR VERLETZUNGEN VON ABSCHNITT 13 (VERTRAULICHKEIT) ODER VERLETZUNGEN DER GESCHÄFTSPARTNERVEREINBARUNG IST AUF DAS DREIFACHE (3) DER BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR EINEM SOLCHEN KLAGEGRUND TATSÄCHLICH AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT HAT. DIE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN NICHT FÜR DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS GEMÄSS ABSCHNITT 13 ODER DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 14.
9. Verpflichtungen der Parteien. Der Kunde zahlt: (i) alle vereinbarten (schriftlichen) Gebühren, die für die Abonnementdienste oder Implementierungsdienste gelten, die tatsächlich vom Unternehmen erbracht werden; (ii) zusätzliche Gebühren oder Kosten, die sich aus zusätzlichen Dienstleistungen ergeben, die vom Kunden angefordert werden und denen der Kunde schriftlich zustimmt, und/oder aus der Nutzung von Einrichtungen, Bandbreite und Netzwerkkapazität durch den Kunden, die über die im Vertrag festgelegte Berechtigung des Kunden hinausgeht; und (iii) andere schriftliche, einvernehmlich vereinbarte Gebühren, die für die Erbringung der Abonnementdienste erforderlich sein können.
9.1. Der Kunde gewährt dem Unternehmen jede angemessene Zusammenarbeit in Bezug auf diesen Vertrag und jeden angemessenen Zugang zu den Informationen, die das Unternehmen zur Erbringung der Abonnementdienste benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Punkte:
9.1.1. Der Kunde wird: (i) die alleinige Verantwortung für alle Kundendaten und das Vertrauen einer Partei in diese Daten, es sei denn, sie werden vom Unternehmen geändert, und (ii) dem Unternehmen zu gestatten, zum alleinigen Zweck der Erfüllung der Bedingungen dieses Vertrags die Kundendaten zu kopieren, anzuzeigen, zu verteilen, herunterzuladen und anderweitig zu verwenden, um sie über das Internet zu übertragen.
9.2. Der Kunde stimmt zu:
9.2.1. Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieses Abkommens;
9.2.2. Alle anderen wesentlichen Pflichten des Kunden, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, müssen rechtzeitig und effizient erfüllt werden. Im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der von den Parteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann das Unternehmen den vereinbarten Zeit- oder Lieferplan in angemessenem Umfang anpassen.
9.2.3. Die alleinige Verantwortung für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren des Unternehmens (mit Ausnahme von Verbindungen oder Telekommunikationsverbindungen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen) sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen oder durch das Internet verursacht werden.
10. Beendigung.
10.1. Die "Erstlaufzeit"bezeichnet den anfänglichen Zeitraum, in dem die Parteien vereinbaren, dass das Unternehmen dem Kunden die Abonnementdienste gemäß dem Vertrag zur Verfügung stellt. Sofern im Vertrag nicht geändert, verlängert sich der Vertrag am Ende der Erstlaufzeit automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Erstlaufzeit die "Laufzeit"); jede Partei kann jedoch entscheiden, den Vertrag am Ende der Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit nicht zu verlängern, indem sie die andere Partei mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Laufzeit schriftlich darüber informiert.
10.2. Vor Ablauf der Laufzeit kann jede Partei diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung begeht und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Partei behoben wird. Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß diesem Abschnitt 10.2, erstattet das Unternehmen einen anteiligen Teil der für die verbleibende Vertragslaufzeit gezahlten Abonnementgebühren und alle Gebühren für noch nicht begonnene Implementierungsdienste.
10.3. Bei Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen automatisch alle Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der vor der Beendigung entstandenen Klagerechte, der Zahlungsverpflichtungen und aller Verpflichtungen, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung überdauern sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtungen in den Abschnitten 6 (Kundendaten und geistiges Eigentum), 10 (Laufzeit; Beendigung), 11 (Eigentumsrechte), 12 (Vertraulichkeit), 13 (Entschädigung und Versicherung) und 15 (Sonstiges).
11. Eigentumsrechte.
11.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Abonnementdiensten, der Software und der Dokumentation ist. Dieser Vertrag gewährt dem Kunden keine Rechte an oder in Bezug auf Patente, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, Marken (ob eingetragen oder nicht) oder andere Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Abonnementdienste, die Software oder die Dokumentation.
11.2. Das Unternehmen bestätigt, dass es über alle Rechte in Bezug auf die Abonnementdienste, die Software und die Dokumentation verfügt, die erforderlich sind, um alle Rechte zu gewähren, die es gemäß und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags zu gewähren behauptet.
12. Vertraulichkeit.
12.1. Jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden. Alle vertraulichen Informationen werden vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung von der empfangenden Partei entgegengenommen und vertraulich behandelt. Jede Partei erkennt an, dass sie keinerlei Rechte an den vertraulichen Informationen der anderen Partei erwirbt. Obwohl jede Partei die allgemeine Natur dieser Vereinbarung offenlegen kann, darf keine Partei die spezifischen finanziellen und geschäftlichen Bedingungen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, außer gegenüber Finanz- oder Rechtsberatern, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.2. Jede Partei wird die Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter beschränken, denen gegenüber die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Zwecken erforderlich ist. Jede Partei verpflichtet sich, zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei die gleiche Diskretion und Sorgfalt walten zu lassen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wird aber in jedem Fall zumindest ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet, offengelegt oder verbreitet werden. Jede Partei ist für jede Verletzung dieses Abschnitts 12 (Vertrauliche Informationen) durch eine Partei verantwortlich, der sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt.
12.3. Nichts hiervon hindert eine empfangende Partei daran, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise offenzulegen, wenn dies aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen oder behördlichen Anordnungen erforderlich ist; vorausgesetzt, die empfangende Partei wird vor einer solchen Offenlegung (i) die offenlegende Partei, sofern rechtlich zulässig, unverzüglich schriftlich über die Notwendigkeit der Offenlegung informieren und (ii) mit der offenlegenden Partei zusammenarbeiten, um eine Schutzanordnung zu erwirken oder die Informationen anderweitig auf Kosten der offenlegenden Partei vor der Offenlegung zu schützen.
12.4. Jede offenlegende Partei kann der empfangenden Partei jederzeit mitteilen, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zurückgeben muss. Jede Partei verpflichtet sich hiermit, innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Benachrichtigung: (i) alle Dokumente und materiellen Gegenstände zurückzugeben, die sie oder ihre Angestellten oder Vertreter im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten haben und die sich auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei beziehen oder auf diese verweisen, und (ii) alle Kopien, Zusammenfassungen, Änderungen oder Anpassungen, die diese Partei oder ihre Angestellten oder Vertreter von den in Abschnitt 12.4(i) aufgeführten Materialien, die von der offenlegenden Partei zur Verfügung gestellt wurden, angefertigt haben, zurückzugeben oder schriftlich zu bestätigen, dass sie diese vernichtet haben.
12.5. Der Kunde erkennt an, dass Einzelheiten der Abonnementdienste und die Ergebnisse von Leistungstests der Abonnementdienste vertrauliche Informationen des Unternehmens darstellen. Obwohl urheberrechtlich geschützt, können die Software, die Dokumentation und andere vertrauliche und geschützte Informationen des Unternehmens unveröffentlicht sein und vertrauliche und geschützte Informationen des Unternehmens enthalten. Der Kunde verpflichtet sich, die Software und die Dokumentation vertraulich zu behandeln und geheim zu halten (kann sie jedoch seinen autorisierten Benutzern offenlegen) und ein angemessenes Maß an Sorgfalt anzuwenden, um die Vertraulichkeit der Software und der Dokumentation zu schützen.
12.6. Das Unternehmen erkennt an, dass die Kundendaten die vertraulichen Informationen des Kunden sind.
12.7. Dieser Abschnitt 12 (Vertrauliche Informationen) gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
13. Entschädigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen (als die "freistellende Partei" in diesem Abschnitt) erklärt sich bereit, den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter (als die "freigestellte Partei" in diesem Abschnitt) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Verluste, Kosten, Schäden, Verletzungen, Auszeichnungen, Urteile oder Verbindlichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen ("Verluste"), die der freigestellten Partei infolge eines Anspruchs, einer Klage, eines Verfahrens oder eines Klagegrundes Dritter entstehen, der/die gegen die freigestellte Partei geltend gemacht wird ("Anspruch"), soweit er/sie sich aus einer Urheberrechts-, Patent- und/oder Markenrechtsverletzung, einer unrechtmäßigen Offenlegung oder Nutzung oder einer widerrechtlichen Aneignung eines Geschäftsgeheimnisses oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts aufgrund der Nutzung der Abonnementdienste durch die freigestellte Partei ergibt. Dieser Abschnitt gilt nicht, soweit sich der Anspruch aus (x) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Plattform mit anderer Software, Hardware oder Plattformen, die nicht von der entschädigenden Partei bereitgestellt oder genehmigt wurden, oder (y) Kundendaten ergibt.
Wenn sich herausstellt, dass der Betrieb, der Besitz oder die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, Gegenstand eines Rechtsstreits ist, in dem behauptet wird, dass die Abonnementdienste ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder das Unternehmen dies für wahrscheinlich hält, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen entweder (i) eine Lizenz von einem solchen Dritten zugunsten des Kunden erwerben oder (ii) die Abonnementdienste so ändern, dass sie nicht mehr verletzt werden. Ist keine der vorgenannten Möglichkeiten wirtschaftlich durchführbar, kann das Unternehmen den Vertrag kündigen; in diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Kunden alle für nicht genutzte Abonnementdienste im Voraus gezahlten Gebühren.
14. Schadloshaltung durch den Kunden. Partner (als die "Entschädigungspflichtige Partei" in diesem Abschnitt) erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter (als " freigestellte Partei") zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.Schadlos gehaltene Partei" in diesem Abschnitt) von allen Verlusten freizustellen, die der freigestellten Partei infolge von Ansprüchen entstehen, die sich aus der Verletzung von Urheberrechten, Patenten und/oder Warenzeichen, der unrechtmäßigen Offenlegung oder Nutzung oder der widerrechtlichen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten aufgrund der Nutzung der Kundendaten durch die freigestellte Partei ergeben.
15. Sonstiges.
15.1. Höhere Gewalt. Jede Partei ist von der Erfüllung dieser Vereinbarung entbunden und haftet nicht für Verzögerungen, die ganz oder teilweise durch das Auftreten von Umständen verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Zu diesen Umständen zählen unter anderem Krieg, Sabotage, Aufstand, Aufruhr oder andere Akte zivilen Ungehorsams, Handlungen des Staatsfeindes, Ausfall oder Verzögerung von Transporten, Maßnahmen der Regierung oder einer ihrer Behörden oder Unterabteilungen, die sich auf die Bedingungen dieser Vereinbarung auswirken, Arbeitskonflikte (mit Ausnahme der eigenen Arbeitskräfte), Unfälle, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Unwetter oder andere höhere Gewalt.
15.2. Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen. Die Abonnementdienste, die Software und die Dokumentation können Export-, Reexport- oder Importgesetzen, -beschränkungen und -vorschriften unterliegen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, alle derartigen Gesetze und Vorschriften strikt einzuhalten und erkennt an, dass sie dafür verantwortlich ist, Lizenzen für den Export, Reexport oder Import der Abonnementdienste, Software und Dokumentation zu erhalten.
15.3. Ausschluss von staatlichen Programmen. Das Unternehmen sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass während der Laufzeit der Vereinbarung weder das Unternehmen noch einer seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter, die im Rahmen dieser Vereinbarung Dienstleistungen erbringen, (i) wegen einer Straftat verurteilt wurde, die in den Geltungsbereich von 42 USC § 1320a-7(a) fällt (d.h., eine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Medicare- oder Medicaid-Programm, Patientenmissbrauch, eine Verurteilung wegen Betrugs im Gesundheitswesen oder eine Verurteilung wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit kontrollierten Substanzen), oder (ii) ausgeschlossen, ausgeschlossen, suspendiert oder anderweitig nicht zur Teilnahme an Bundes- oder Landesgesundheitsprogrammen oder an Bundesbeschaffungs- oder Nicht-Beschaffungsprogrammen berechtigt.
15.4. Verfügbarkeit von Aufzeichnungen. Bis zum Ablauf von vier (4) Jahren nach der Erbringung der Abonnementdienste im Rahmen dieses Vertrags erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, dass der Sekretär des Department of Health and Human Services (der "Sekretär") und der Comptroller General der Vereinigten Staaten ("Comptroller General") bzw. der Beauftragte oder ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter eines von beiden, haben Zugang zu allen Büchern und Aufzeichnungen des Unternehmens, die sich direkt auf den Gegenstand dieses Vertrages und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages beziehen, in Übereinstimmung mit den Kriterien, die gegenwärtig oder in Zukunft vom Department of Health and Human Services entwickelt werden, wie sie in Abschnitt 952 des Omnibus Reconciliation Act von 1980, 42 U.S.C. Section 1395x(v)(1)(A), et seq. ("ORB"). Auf Verlangen des Secretary, des Comptroller General oder des Beauftragten oder bevollmächtigten Vertreters eines von ihnen hat das Unternehmen (zu angemessenen Zeiten und an angemessenen Orten während der üblichen Geschäftszeiten) diesen Vertrag sowie alle Bücher, Dokumente und Unterlagen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um Art und Umfang der Kosten der vom Unternehmen bereitgestellten und in Verbindung mit diesem Vertrag erbrachten Software und Dienstleistungen zu überprüfen. Das Unternehmen erklärt sich ferner damit einverstanden, dass für den Fall, dass das Unternehmen einen Teil der Pflichten aus diesem Vertrag durch einen Untervertrag mit einer verbundenen Organisation erfüllt, der einen Wert oder Kosten von zehntausend Dollar ($10.000) oder mehr über einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten hat, ein solcher Untervertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass bis zum Ablauf von vier (4) Jahren nach der Erbringung solcher Dienstleistungen gemäß diesem Untervertrag, die betreffende Organisation dem Sekretär oder dem Comptroller General oder einem ihrer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter auf Anfrage den Untervertrag sowie alle Bücher, Dokumente und Aufzeichnungen dieser Organisation zur Verfügung stellt, die zur Überprüfung von Art und Umfang dieser Kosten erforderlich sind. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen wird der hierin vorgesehene Zugang zu den Büchern, Unterlagen und Dokumenten des Unternehmens und aller damit verbundenen Organisationen eingestellt und wird null und nichtig, wenn ein Gericht oder eine quasi-richterliche Instanz der zuständigen Gerichtsbarkeit feststellt, dass diese Vereinbarung nicht in den Anwendungsbereich der regulatorischen oder gesetzlichen Definition derjenigen Verträge und Vereinbarungen fällt, die in den Geltungsbereich von Abschnitt 952 des ORB oder der darunter verkündeten Regeln und Vorschriften fallen.
15.5. Gerechte Entlastung. Jede der Vertragsparteien erkennt an und stimmt zu, dass der anderen Partei ein nicht wiedergutzumachender Verlust und Schaden entstehen kann, wenn eine Partei eine der in den Abschnitten 5 (Nutzungsbedingungen), 6 (Kundendaten und geistiges Eigentum), 11 (Eigentumsrechte) oder 12 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen und Vereinbarungen strandet oder verletzt, und die Parteien vereinbaren und stimmen zu, dass, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, jede Partei berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung und andere gerechte Rechtsmittel zu beantragen, um eine Verletzung oder eine beabsichtigte Verletzung der in den Abschnitten 5 (Nutzungsbedingungen), 6 (Kundendaten und geistiges Eigentum), 11 (Eigentumsrechte) oder 12 (Vertraulichkeit) enthaltenen Verpflichtungen oder Vereinbarungen durch die andere Partei zu verhindern.
15.6. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (einschließlich dieser Servicebedingungen, der Support-Service-Richtlinie, der Datensicherheitsrichtlinie und der Business Associate-Vereinbarung) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusagen oder Absprachen in Bezug auf die Angelegenheiten, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
15.7. Abänderung. Eine Ergänzung, Änderung oder Aufhebung dieser Vereinbarung oder ein Verzicht auf die durch diese Vereinbarung verliehenen Rechte ist nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstück niedergelegt ist.
15.8. Abtretung. Diese Vereinbarung kann vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abgetreten werden.
15.9. Geltendes Recht; Wahl des Forums. Diese Vereinbarung und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen (ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen) des Staates Kalifornien, U.S.A. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung nicht den Verkauf von Waren betrifft und dass das einheitliche Handelsgesetzbuch (Uniform Commercial Code) in der jeweils gültigen Fassung oder ähnliche Gesetze über den Verkauf von Waren auf diese Vereinbarung Anwendung finden. Die Parteien vereinbaren ferner, dass alle rechtlichen Schritte oder Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich vor den staatlichen Gerichten in Orange County, Kalifornien, oder den Bundesgerichten in Orange County, Kalifornien, eingeleitet werden, und beide Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der alleinigen und ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu unterwerfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, den Professional Services, der Dokumentation und/oder der Software.
15.10. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen, Aufforderungen, Ersuchen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung von einer Partei an eine andere Partei gegeben, zugestellt oder versandt werden können oder müssen, bedürfen der Schriftform und werden (i) per Einschreiben mit Rückschein und frankiert versandt, (ii) durch persönliche Übergabe (einschließlich persönlicher Übergabe durch einen international anerkannten Nachtzustellungsdienst) oder (iii) durch Telegramm oder Fax, wenn gleichzeitig die unter (i) genannte Methode angewandt wird, in jedem Fall an die Adresse, die unter der Unterschrift der jeweiligen Partei auf der Unterschriftenseite dieser Vereinbarung angegeben ist.
15.11. Trennbarkeit. Sollte ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags, eines Arbeitsauftrags, einer Leistungsbeschreibung oder eines anderen Dokuments, das Teil dieses Vertrags ist, nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so ist die ungültige Bestimmung nur im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Teile der Bestimmung oder die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon berührt werden.
15.12. Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen ausgelegt und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht einer Partei, diese Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen oder ein Recht oder Privileg gemäß dieser Vereinbarung auszuüben.
15.13. Unabhängige Vertragspartner. Die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung ist die eines nicht-exklusiven unabhängigen Auftragnehmers. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis oder eine Agenturbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden entsteht. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Transaktion zu binden.